Ein Wohnraummietvertrag scheitert selten am fehlenden Formular – sondern an Klauseln, die seit Jahren unwirksam sind. Die Checkliste für Vermieter und Verwalter:
Die zehn Punkte
- Parteien & Mietsache exakt bezeichnen (alle Mieter namentlich; Wohnung nach Lage im Haus).
- Mietstruktur: Kaltmiete plus Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten, einzeln ausgewiesen.
- Betriebskosten: Verweis auf § 2 BetrKV und Benennung „sonstiger" Kostenarten.
- Kaution: max. drei Kaltmieten, Ratenrecht, insolvenzfeste Anlage (§ 551 BGB).
- Schönheitsreparaturen: nur weiche, aktuelle Klausel; Übergabezustand protokollieren.
- Fälligkeit: Miete bis zum dritten Werktag im Voraus (§ 556b BGB) – Grundlage des automatischen Mahnwesens.
- Tierhaltung: Kleintiere frei, sonst Zustimmungsvorbehalt mit Interessenabwägung – kein Totalverbot.
- Untervermietung: Erlaubnisvorbehalt, Hinweis auf § 553 BGB.
- Hausordnung als Anlage beifügen und im Vertrag in Bezug nehmen.
- Übergabeprotokoll mit Zählerständen als Vertragsbestandteil ankündigen.
„Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen."
— § 307 Abs. 1 BGB
Dieser Maßstab kippt jede zu scharfe Formularklausel. Faustregel: Was dem Mieter mehr auferlegt als das Gesetz, braucht einen sachlichen Grund – sonst gilt am Ende weniger als das Gesetz.