Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO
Zwischen der nutzenden Hausverwaltung bzw. Eigentümergemeinschaft (Verantwortlicher) und der eigentumwerk (Auftragsverarbeiter).
§ 1 Gegenstand und Dauer
Der Auftragsverarbeiter betreibt die Software-Plattform „eigentumwerk" und verarbeitet dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.
§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung, Datenkategorien, Betroffene
Speicherung und Bereitstellung von Stammdaten (Name, E-Mail, Wohnungsdaten), Kommunikations- und Dokumentendaten (Beschlüsse, Protokolle, Tickets, Fotos) sowie Abrechnungsdaten (Hausgeld, Zahlungen, IBAN bei Lastschriftmandaten). Betroffene: Eigentümer, Mieter, Verwalter, beauftragte Dienstleister.
§ 3 Pflichten des Auftragsverarbeiters
Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung; Vertraulichkeitsverpflichtung aller Beschäftigten; technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (TLS-Transportverschlüsselung, Zugriffskontrolle nach Rollen, Speicherung außerhalb des Webroots, tägliche Backups mit 14-Tage-Aufbewahrung, Protokollierung); Unterstützung bei Betroffenenrechten und Meldepflichten; Löschung oder Rückgabe aller Daten nach Vertragsende binnen 30 Tagen.
§ 4 Unterauftragsverarbeiter
Hosting: Hostinger International Ltd. (Rechenzentrum EU). E-Mail-Zustellung: [Hostinger / Mailgun EU – eintragen]. Zahlungsdienstleister (nur bei Nutzung durch den Zahler): PayPal (Europe) S.à r.l., Stripe Payments Europe Ltd. Weitere Unterauftragsverarbeiter nur nach vorheriger Information mit Widerspruchsrecht.
§ 5 Kontrollrechte
Der Verantwortliche kann die Einhaltung dieses Vertrags durch Auskünfte und – nach Ankündigung – Audits überprüfen.
§ 6 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Im Übrigen gelten die AGB der eigentumwerk.
Muster als Ausgangspunkt – vor Verwendung anwaltlich prüfen und die Platzhalter füllen. Verwaltungen können dieses Dokument ausdrucken, unterzeichnen und an service@eigentumwerk.de senden.