Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO

Zwischen der nutzenden Hausverwaltung bzw. Eigentümergemeinschaft (Verantwortlicher) und der eigentumwerk (Auftragsverarbeiter).

§ 1 Gegenstand und Dauer

Der Auftragsverarbeiter betreibt die Software-Plattform „eigentumwerk" und verarbeitet dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.

§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung, Datenkategorien, Betroffene

Speicherung und Bereitstellung von Stammdaten (Name, E-Mail, Wohnungsdaten), Kommunikations- und Dokumentendaten (Beschlüsse, Protokolle, Tickets, Fotos) sowie Abrechnungsdaten (Hausgeld, Zahlungen, IBAN bei Lastschriftmandaten). Betroffene: Eigentümer, Mieter, Verwalter, beauftragte Dienstleister.

§ 3 Pflichten des Auftragsverarbeiters

Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung; Vertraulichkeitsverpflichtung aller Beschäftigten; technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (TLS-Transportverschlüsselung, Zugriffskontrolle nach Rollen, Speicherung außerhalb des Webroots, tägliche Backups mit 14-Tage-Aufbewahrung, Protokollierung); Unterstützung bei Betroffenenrechten und Meldepflichten; Löschung oder Rückgabe aller Daten nach Vertragsende binnen 30 Tagen.

§ 4 Unterauftragsverarbeiter

Hosting: Hostinger International Ltd. (Rechenzentrum EU). E-Mail-Zustellung: [Hostinger / Mailgun EU – eintragen]. Zahlungsdienstleister (nur bei Nutzung durch den Zahler): PayPal (Europe) S.à r.l., Stripe Payments Europe Ltd. Weitere Unterauftragsverarbeiter nur nach vorheriger Information mit Widerspruchsrecht.

§ 5 Kontrollrechte

Der Verantwortliche kann die Einhaltung dieses Vertrags durch Auskünfte und – nach Ankündigung – Audits überprüfen.

§ 6 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Im Übrigen gelten die AGB der eigentumwerk.