§ 551 BGB
Kautionsrechner
Prüfen Sie, ob Ihre Mietkaution rechtmäßig ist, und sehen Sie Ihren gesetzlichen Ratenplan.
„Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. […] Die Sicherheit darf […] höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen."
— § 551 Abs. 1, 3 BGB