CO2KostAufG

CO₂-Kostenrechner

Seit dem 1. Januar 2023 werden die CO₂-Kosten aus Heizung und Warmwasser nach der Energieeffizienz des Gebäudes zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt.

„Die Kohlendioxidkosten werden […] anhand des Kohlendioxidausstoßes des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr auf Vermieter und Mieter aufgeteilt."

— § 5 Abs. 1 CO2KostAufG (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz)

Den kg-Wert finden Sie in Ihrer Heizkostenabrechnung (Pflichtangabe des Brennstofflieferanten seit 2023). Für Nichtwohngebäude gilt pauschal 50/50.